Energieausweise für Ihre Wohnimmobilien – direkt in AiBATROS erstellen.

Jetzt Verbrauchsausweise gemäß GEG online vorbereiten und drucken

Screenshot Energieausweise Gebäudedaten
Beispielhafte Abbildung eines Energieausweises mit Energieeffizienzskala von A+ bis H, farblich unterlegt von grün bis rot, mit Pfeilmarkierung im Bereich C, Gebäudedaten und Energieverbrauchskennwerten.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes.
Für Wohnimmobilien sind momentan zwei Arten zulässig: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise.
AiBATROS unterstützt aktuell die Erstellung von Verbrauchsausweisen.

Schritt-für-Schritt-Workflow

Energieberater in den Prozess einbinden 1

Der Energieberater erstellt den Ausweis und registriert ihn beim DIBt (GEG-Registrierstelle). AiBATROS unterstützt Sie und Ihren Energiebrater bei der datenbasierten Vorbereitung des Energieausweises.

Gebäudedaten aus AiBATROS übernehmen 2

Starten Sie die automatische Übernahme bereits hinterlegter Daten direkt aus dem System.

Energieberater registrieren 3

Hinterlegen Sie die Daten des Energieberaters im System. Sollten Sie keinen Energieberater zur Hand haben, sprechen Sie uns an.

Verbrauchsdaten bereitstellen 4

Die benötigten Verbrauchsdaten können entweder durch Datenimport oder manuelle Eingabe ergänzt werden.

Energieausweis erzeugen und drucken 5

Der Energieausweis kann GEG-konform gedruckt und exportiert werden.

Zentrale Archivierung 6

Die Ausweise werden automatisch in AiBATROS archiviert und sind somit jederzeit zentral strukturiert abrufbereit.

Möchten Sie das Feature freischalten oder mehr erfahren?

Warum Energieausweise mit AiBATROS erstellen

  • Direkte Integration in die AiBATROS-Struktur
  • Automatische Datenübernahme relevanter Daten aus AiBATROS
  • Unterstützung durch zertifizierte Energieberater möglich
Eine Person tippt auf einem Laptop. Darüber ist ein farbiger Energieeffizienz-Pfeildiagramm in Form eines Hauses eingeblendet, das von grün (A, sehr effizient) bis dunkelrot (H, wenig effizient) reicht.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Verbrauchsausweise sind oft ausreichend für Bestandsgebäude mit mindestens fünf Wohnungen.
AiBATROS konzentriert sich aktuell auf diese Variante.

Welche Gebäude benötigen zwingend einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist verpflichtend bei:
• Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Wohngebäudes
• Neubau oder umfassender Sanierung
• In öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (ab 250 m² Nutzfläche)
Ausnahmen gelten z. B. für denkmalgeschützte Immobilien oder kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Im Zweifel entscheidet der zuständige Energieberater.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nur qualifizierte Fachleute dürfen Energieausweise ausstellen. Dazu zählen in der Regel:

• Architekten und Bauingenieure
• Handwerksmeister bestimmter Gewerke
• Techniker mit einschlägiger Ausbildung
• Energieberater mit spezieller Zusatzqualifikation

Die ausstellende Person muss in der Energieeffizienz-Expertenliste registriert sein oder die Voraussetzungen nach § 88 GEG erfüllen. AiBATROS selbst erstellt den Ausweis nicht – er wird vom eingebundenen Energieberater final erstellt und registriert.

Wie erfolgt die Einbindung des Energieberaters in AiBATROS?

AiBATROS unterstützt Sie bei der datenbasierten Vorbereitung des Energieausweises. Die Einbindung Ihres Energieberaters erfolgt wie folgt:

• Datenzugang ermöglichen
Der Berater kann auf relevante Gebäudedaten zugreifen.
• Verbrauchsdaten bereitstellen
Je nach Datenverfügbarkeit erfolgt die Bereitstellung automatisiert oder manuell über AiBATROS.
• Dokumentenerstellung unterstützen
AiBATROS hilft bei der strukturierten Aufbereitung.
• Finalisierung und Registrierung

Der Energieberater erstellt den Ausweis und registriert ihn beim DIBt (GEG-Registrierstelle).
Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Registrierung liegt beim externen Energieberater.

Registrierung beim DIBt – Was ist zu beachten?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden. Das DIBt betreibt die GEG-Registrierstelle, wo alle Energieausweise online registriert werden.
Jeder Ausweis erhält eine individuelle Registriernummer, die verpflichtend auf dem Ausweis anzugeben ist. Die Registrierung erfolgt durch den beauftragten Energieberater.

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