Per Luftbild Dächer und Fassaden im Blick
Gerade bei Dächern ist es allerdings selbst dann noch schwer, sich einen Überblick zu verschaffen, wenn man sich direkt auf ihnen befindet. Google Maps ermöglicht zwar immerhin eine Draufsicht, deren Auflösung ist jedoch zu gering, um Details erkennen zu können.
Eine Möglichkeit, die Planung von Maßnahmen rund um Dächer und Fassaden noch effizienter zu machen, ist deshalb das Luftbild. Mittels einer kleinen Drohne macht der Fachexperte Erfassung und Bewertung hierzu vor Ort Aufnahmen, die automatisch zu 360-Grad-Fotos des Objekts zusammengesetzt werden. Auf diesen können Sie sich dann im Büro genau ansehen, wie es mit Dachrinnen, Abschlussblechen, Blitzschutz oder eben auch der Fassade aussieht.
Dieses Luftbild unterstützen die Planung in den verschiedenen Dimensionen von AiBATROS®. Ob es nun wie bei der Dachdeckung um den baulichen Zustand geht, ob im Zuge der energetischen Sanierung Fenster ausgetauscht werden, oder die Verkehrssicherheit zu überwachen ist.
Nicht zu vergessen die Barrierefreiheit, denn von oben erkennt man auch Bereiche der Liegenschaft, in denen vielleicht eine Rampe für Rollstuhlfahrer erforderlich ist. Zudem wird eine Planung per Luftbild möglich, indem man dem Handwerker ganz einfach einen Screenshot gibt, auf dem genau eingezeichnet ist, welches Solarmodul ausgetauscht werden soll.
Und auch gegenüber einem 3D-Modell hat die 360-Grad-Aufnahme aus Sicht von Benjamin Oberwallner, Bereichsleiter Data-Engineering & Real-Estate-Assessment CalCon, gewisse Vorteile: „Das Modell kann nur einen bestimmten Detaillierungsgrad darstellen, während die Realität auf jeden Fall so aussieht wie auf dem Foto. Natürlich bietet das Modell mehr Möglichkeiten, da man darin beispielsweise Bauelemente herum schieben kann, aber dafür kostet es auch wesentlich mehr…“
Rechtliche Hindernisse für die Drohnenaufnahmen gibt es übrigens kaum. Denn auf Grund des geringen Gewichts der Drohnen ist deren Verwendung für diesen Zweck nach der seit 2021 geltenden EU- weiten Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte bis zu einer Flughöhe von 120 Metern erlaubnisfrei möglich. Somit muss nur das Wetter mitspielen…